Schwerpunkt 2

"Infrastrukturmaßnahmen"

Für die Umsetzung der Ziele des Schwerpunktes 2 waren mehrere Ministerien verantwortlich:

Ministerium für Wirtschaft

  • Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - GA - (GA-I)
  • Richtlinie zur Förderung der Konversion (Infrastruktur)
  • Aufbau eines Fachinformationssystems Boden

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

  • Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Instandsetzung, Modernisierung und des Neubaus von Freizeitbädern mit künstlichen Becken (Bäderrichtlinie)
  • Medienausstattung an allgemeinbildenden Schulen (M.A.U.S.)
  • Unterstützung von Oberstufenzentren (OSZ) im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (in Zusammenarbeit mit MW)

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

  •  Kommunales Kulturinvestitionsprogramm
  • Maßnahmen an Hochschulen: Baumaßnahmen/Erstausstattung/Großgeräte (Förderbeispiel: IKMZ Wildau)
  • Investitionen an außeruniversitären wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen
  • Wissenstransfer als Wachstumsmotor
  • Multimedia im Hochschulbereich

Ministerium des Innern

  • Forcierung der Einrichtung der Automatisierten Liegenschaftskarte (FALKE)

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

  • Brachflächenrichtlinie
  • Zukunft im Stadtteil (ZiS)
  • Straßenneubau, -ausbau und -sanierung (Landesstraßenbauprogramm)
  • Zuwendungen für Ausbau- und Erneuerungsmaßnahmen auf Flugplätzen
  • Förderung von Investitionen für den Schienenpersonennahverkehr

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

  • Förderung von Forschungs-, Lehr- und Versuchsanstalten im Agrarbereich (Agrarforschung)
  • Modellvorhaben zu Produktions- und Einkommensalternativen in den ländlichen Räumen
  • Schaffung und Instandsetzung von Anlagen zur Verbesserung der Schiffbarkeit auf den schiffbaren Landesgewässern

Einige Richtlinien werden auch in der Förderperiode 2007-2013 weitergeführt. Eine aktuelle Übersicht über die gültigen Richtlinien und die Fördermodalitäten finden sich auf den Internetseiten der ILB bzw. auf den Seiten des jeweiligen Fachressorts.


Kontakt

  • Allgemeine Fragen zum EFRE und Hinweise können Sie an folgende Kontaktadresse richten: efreinfo@mwe.brandenburg.de.
  • Einzelheiten zu Förderrichtlinien und zur Förderfähigkeit von Projekten erhalten Sie bei den zuständigen Fachministerien sowie bei der ZukunftsAgentur Brandenburg (ZAB) und bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB).