Information und Publizität zum EFRE
"Tue Gutes - und sprich darüber!" - Das ist ein Grundsatz der auch für den Einsatz des EFRE im Land Brandenburg gilt. Doch es ist nicht nur die Verwaltung damit gemeint, die die Fördermittel verteilt und ihren Einsatz kontrolliert, auch diejenigen, denen die EFRE-Mittel zu Gute kommen, sollen darüber berichten.
Ein inzwischen gut eingeführtes Instrument dafür sind Bauschilder und Erinnerungstafeln. Werden Baumaßnahmen durchgeführt, muss eine Bautafel über den Einsatz der EFRE-Mittel informieren. Bestimmt hat jeder schon einmal eine Tafel mit folgendem Hinweis gesehen: "Dieses Projekt wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert.", daneben das Flaggensymbol der EU. Die Erinnerungstafeln sind häufig im Eingangsbereich eines geförderten Unternehmens oder Gebäudes zu finden. Zu diesen beiden Maßnahmen sind die Zuwendungsempfänger ab einer bestimmten Fördersumme (die öffentliche Beteiligung ist höher als 500.000 Euro) verpflichtet.
Im unteren Bereich dieser Seite befinden sich die Merkblätter mit den Vorschriften zur Information und Publizität für die Zuwendungsempfänger, die auch dem jeweiligen Zuwendungsbescheid als Anlage beiliegen.
Um die Einhaltung dieser Vorschriften zu erleichtern, wurde eine Wort-Bild-Marke entwickelt, die alle geforderten Elemente erhält. Die Bilddateien sind im Downloadbereich am Ende der Seite verfügbar. Die Vorschriften zur Anwendung sind einzuhalten (siehe zugehörige pdf-Datei). So dürfen beispielsweise die Farben nicht verändert werden, und die Schriftgröße darf Arial 4pt nicht unterschreiten. Druckformate wie .eps und .tif stehen zur Verfügung und können unter efre-kommunikation@ilb.de angefordert werden. Schwarz-weiß-Darstellungen sind nur als .eps und .tif vorhanden.
Pressearbeit
Nicht weniger wichtig ist die Pressearbeit. Wenn ein Unternehmen oder eine Institution Fördermittel aus dem EFRE erhält, so sollte darüber auch in einer Pressemitteilung informiert werden.
Verzeichnis der Begünstigten
Ein Instrument zur Transparenz der Förderung, das die EU-Kommission mit der Förderperiode 2007-2013 eingeführt hat, ist das Verzeichnis der Begünstigten. Jede Region muss jährlich ein Verzeichnis mit Namen, Vorhaben und öffentlichem Förderbetrag veröffentlichen. Die Kommission hat eine Übersichtskarte erstellt, von der aus jedes veröffentlichte Begünstigtenverzeichnis erreichbar ist. Klicken Sie bitte hier, um zu dieser Karte zu gelangen. Auch für den Einsatz des EFRE im Land Brandenburg wurde ein Verzeichnis der Begünstigten erstellt. Es befindet sich auf dem Stand 31.12. des vorangegangenen Jahres und wird jeweils bis zum 30.06. eines Jahres aktualisiert. Im aktuellen Verzeichnis kommt es bei der Bezeichnung des Vorhabens teilweise zu Abbrüchen. An der Lösung dieses technischen Problems wird gearbeitet.
- Verzeichnis der Begünstigten
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Hinweis: Der angegebene Betrag zur Förderung bezieht sich auf die öffentliche Beteiligung, nicht nur auf den EFRE-Beitrag (inkl. öffentliche Eigenmittel der Projektträger.
- Merkblätter zur Information und Publizität
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- Merkblatt für Bewilligungsbehörden
- Merkblatt für Zuwendungsempfänger/innen - Erwerb eines Gegenstandes
- Merkblatt für Zuwendungsempfänger/innen - Infrastrukturprojekte und Baumaßnahmen
- Merkblatt für Zuwendungsempfänger/innen - Informations- und Kommunikationsmaterial, Veranstaltungen
- Merkblatt für Zuwendungsempfänger/innen - EFRE-kofinanzierte Fonds
- Downloads zur Wort-Bild-Marke
- Downloads zum EFRE-Emblem (Flagge mit Schriftzug)



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